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BSG, 31.01.1979 - 11 RA 30/78 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.05.1956 - III C 123.54
Rechtsmittel
Auszug aus BSG, 31.01.1979 - 11 RA 30/78
bestimmend gewesen ist (vgl Wolff, Verwaltungsrecht I, 8.Aufl S. 188; BVerwGE 3, 279, 285). - BSG, 12.02.1958 - 9 RV 948/55
Auszug aus BSG, 31.01.1979 - 11 RA 30/78
Die ab Dezember 4975 getroffene Neufeststellung läßt jedoch in Verbindung mit der gleichzeitigen Leistungsrückforderung für die vorherige, hier streitige Zeit eindeutig erkennen, daß nach dem Willen der Beklagten der frühere Bescheid für die Zeit von Juli bis November 4975 keinen Bestand mehr haben sollte (vgl BSGE 7, 8, 44). - BSG, 29.06.1967 - 4 RJ 447/66
Zur Möglichkeit der Aufrechnung einer Krankenversicherung von offenen …
Auszug aus BSG, 31.01.1979 - 11 RA 30/78
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hat auch in anderem Zusammenhang schon die Mitteilung der Ermessenserwägungen verlangt, falls es dessen zum Ausschluß von Ermessensfehlern bedurfte (BSGE 27, 54, 38 bei der Entscheidung über Rehabilitationsmaßnahmen).
- BSG, 31.05.1979 - 11 RA 58/78
Überzahlung - Rückforderung - Ermessen - Kriterien
1979' - 11 RA 30/78 -) 'De rKläger hat geltend gemacht, "bei réchtze1tiger E1 n- ".Stellung 'der Wa'1eenrentewürdé -.er in nahezu gleieher ' 'fHöhe 'Le1etungen nach dem BundesausbildungsfordeTungs-' gesétz (BAföG) erhalten haben, Sollte das zutreffen, "so könnte bereite des' 'ä1 1é1n die Rückforderung als erfmeesenefehlerhaft erscheinen lassen, Wäre ohne Ube'r- . - LSG Baden-Württemberg, 17.06.2015 - L 3 U 3902/13 Sie wäre hierzu selbst dann angehalten, wenn sie sich für eine Ermessensentscheidung auf allgemeine Grundsätze berufen wollte (BSG, Urteil vom 14.11.1985 - 7 RAr 123/84 - juris, unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 27.06.1967 - 1 RA 381/65 - juris; BSG, Urteil vom 31.01.1979 - 11 RA 30/78 - juris).
- BSG, 10.06.1980 - 11 RA 76/79
Arbeitsentgelt - Sozialversicherung - Haushaltsstrukturgesetz - Bruttobezüge
Daß die vom Arbeitgeber auf tarifvertraglicher Grundlage gezahlten vermögenswirksamen Leistungen nach dem 3. VermBG Teil des Entgelts (oder Arbeitseinkommens) gemäß § 1248 Abs. 4 Satz 1 Buchst b der Reichsversicherungsordnung -RVO- (= § 25 Abs. 4 Satz 1 Buchst b AVG) sind, haben der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) und auch der erkennende Senat schon entschieden (…SozR 2200 § 1248 Nr. 9; Urteil vom 31. Januar 1979 - 11 RA 30/78 -, insoweit in SozR 2200 § 1301 Nr. 9 nicht veröffentlicht).